Zweck der Friedrich und Isabel Vogel-Stiftung ist die Förderung der Aus- und Fortbildung von Wirtschaftsjournalisten und die Förderung von Wirtschaftskenntnissen im Journalismus. Der Stiftungszweck wird vor allem verwirklicht durch die Vergabe von Preisen für journalistische Arbeiten.
Die Stiftung ist mit einem Vermögen von ca. 690.000 Euro ausgestattet.
Ihr jährliches Fördervolumen liegt bei etwa 25.000 Euro.
Um die testamentarischen Auflagen der Eheleute Vogel zu erfüllen, errichtete die Gesellschaft für publizistische Bildungsarbeit e.V. in Hagen die "Friedrich und Isabel Vogel-Stiftung" und sicherte ihr das im Testament vorgesehene Vermögen der Eheleute Vogel in Höhe von 1,3 Millionen Deutsche Mark (umgerechnet rund 665.000 Euro) zu. Grundlage für die Gründung der allgemeinen selbstständigen Stiftung war das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1977 (§2 Abs. 1 StiftG NW).
Vorstand und Kuratorium sind Organe der Stiftung.
Zum Vorstand gehören:
Ehrenvorsitzender des Vorstands
Dem Kuratorium gehören neben den Vorstandsmitgliedern an:
Aufgaben und Befugnisse von Vorstand und Kuratorium ergeben sich aus der Stiftungssatzung in der Fassung vom 27. Oktober 2005. Die Stiftung unterliegt der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf und wird dort unter der Ordnungsnummer 477 geführt.